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Video zum 80-jährigen Firmenjubiläum


Einladung zum 80-jährigen Firmenjubiläum
der Firma Menge

Wann: 14. Mai 2011 ab 10:00 Uhr

Wo: in der Galerie des Bestattungshauses Menge, Buchenstr. 6 , 47228 Duisburg-Bergheim

Was gibt es: Live Musik mit Marius Furche (Keyboard) von 11:00 Uhr - 15:00 Uhr 

                      und der Musikvereinigung Duisburg-West ab 15:00 Uhr

                      Informationen zur Bestattungsvorsorge, Beistzungsarten, Bestattung und Friedhof Kolumbarium.

                      Für das leibliche Wohl ist gesorgt.


Letzter Ausweg: Sozialbestattung

Nicht alle Kosten sind gedeckt – Vorsorge schützt vor Zwangsmaßnahme

 

Diejenigen, denen das Geld kaum zum Leben reicht, haben meist auch nicht genug für eine Beerdigung: Findet sich unter den Angehörigen niemand, der die Kosten für eine Bestattung übernimmt, muss das Sozialamt einspringen. Oft droht damit die Zwangsbestattung. In der Regel ist dies eine Einäscherung mit anonymer Beisetzung.

Eine Zwangsbestattung wird immer dann vom Ordnungsamt per Gesetz verfügt, wenn die im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegten Bestattungsfristen überzogen wurden. Dies ist immer dann der Fall, wenn die zuständigen Behörden für die Überprüfung ihrer Ansprüche an die infarge kommenden Angehörigen mehr Zeit als erlaubt aufwenden mussten. So beträgt z.B. die Bestattungsfrist für einen Toten in Nordrhein-Westfalen acht Tage, in Bayern dagegen nur 4 Tage, während Hamburg überhaupt keine zeitlichen Fristen vorgibt.

Eine Beerdigung kostet in Deutschland durchschnittlich zwischen 2500 und 4000 Euro (ohne Friedhofsgebühren, ohne Grabmal). Im Falle einer Sozialbeerdigung kommt das Sozialamt aber nur für die einfachste Ausstattung bei Trauerfeier, Sarg und Grabausstattung auf. Die Zahlungen hierfür bewegen sich in einem Rahmen von 1000 bis 1600 Euro. Für die Bekleidung des Toten, Grabmal und Pflege wird nichts bezahlt. Der Beisetzungswunsch (etwa Erd- oder Feuerbestattung, Erdreihengrab, kirchlicher Friedhof) muss hingegen vom Amt berücksichtigt werden, sofern eine Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt. Sogar Seebestattungen sind möglich, wenn der Umfang der Kosten nicht unverhältnismäßig hoch ist.

Die Pflicht, für die Kosten einer Beerdigung aufzukommen, liegt zunächst aber immer bei den Ehegatten und den  Verwandten in erster Linie. In den meisten Fällen sind dies auch die Erben. Wurde im Testament jedoch eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelung festgelegt, so ist der testamentarische Erbe vorrangig verpflichtet: In diesem Fall müssen zwar trotzdem die nächsten Angehörigen gemäß der Bestattungspflicht die Bestattung in Auftrag geben. Sind sie aber nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, ist der vorrangige Erbe in der Pflicht zu zahlen. Generell gilt folgende Rangfolge:

1. der testamentarisch festgelegte Erbe

2. der Ehegatte oder Lebenspartner

3. volljährige Kinder nach Alter

4. die Eltern

5. volljährige Geschwister nach Alter

6. die Großeltern

7. volljährige Enkelkinder nach deren Alter

Sollte ein Angehöriger selbst nicht zahlen können, aber etwa seine volljährigen Kinder, können auch diese zur Kasse gebeten werden. Angehörige können sich der Bestattungspflicht nicht einfach entziehen,auch wenn es zu Lebzeiten zu familiären Streitigkeiten gekommen ist. Mit einer Sterbegeldversicherung können sie jedoch vorsorgen, damit spätere Bestattungskosten weitestgehend abgedeckt sind.

Quelle: www.zdf.de


Internet schafft neue Ausdrucksformen der Trauer


Das Netz empfiehlt sich als vielseitiger Begleiter bei der Trauerbewältigung

Duisburg. Die sensiblen Themen Tod und Trauer sind längst im neuen Medium Internet verankert. Überlieferte Trauerrituale wie Trauergeläut, die persönliche Trauerdrucksache per Post oder die Todesanzeige in einer Tageszeitung werden in Deutschland mittlerweile durch die Veröffentlichung des Todesfalles im Internet und einen virtuellen Kondolenzbereich ergänzt.

Längst sind die großen Tageszeitungen als Anbieter der klassischen Todesanzeige in das Internet-Trauer-Business eingestiegen und haben als logische Entwicklung das Portal Trauer.de entwickelt. Ebenfalls online sind zahlreiche Anbieter von Grabsteinen sowie Bestatter und der Blumenversandhandel Fleurop, der spezielle Sträuße und Kränze im Trauerfall anbietet. Aber auch seelsorgerische Angebote sind im Internet zu finden: Egal ob Vertreter aller Kirchen, Psychologen, Trauerbegleiter oder Sozialpädagogen. Oftmals finden Trauernde hier ersten Halt oder weiterführende Adressen und Telefonnummern. Zum Beispiel unter www.trauernetz.de oder www.reidick.de.

Auch nicht-institutionelle Angebote gibt es: Menschen, die ähnliche Erfahrungen mit dem Tod gemacht haben, gründen online Selbsthilfegruppen wie www.verwaiste-eltern.com oder www.trauernde-geschwister.de. Besonders Menschen, die schwer daran tragen, einen Todesfall zu verkraften, nutzen die Möglichkeiten des Internets zum Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen.

Immer weiter verbreitet sind bundesweit auch Online-Gedenkstätten. Hierunter fallen Internetfriedhöfe (www.internet-friedhof.de) oder persönliche Erinnerungsstätten an Einzelpersonen, die online mit Briefen, Bildern oder Gedichten angefüllt werden. Auch ein persönliches Vermächtnis, das erst nach dem Ableben zugänglich wird, ist z. B. unter www.ewigesleben.de möglich.

Das Internet wird die Trauer selbst nicht verändern. Es bietet aber die Möglichkeit, der Trauer eine vielgestaltige und zeitgemäße Ausdrucksform zu geben. In Zeiten, in denen Ländergrenzen durch Live-Kommunikation im Internet überbrückt werden können, stellt sich das Netz mehr und mehr als moderner Begleiter auch in punkto Trauer auf.

Quelle: www.saarbruecker-zeitung.trauer.de/aktuelles